Preisvorgaben

Amazon muss 59 Millionen Euro Strafe zahlen

Digital
05.02.2026 11:14
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben ist Amazon vom deutschen Bundeskartellamt zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verdonnert worden. Der Online-Händler muss außerdem seine Preisvorgaben einschränken, wie die Behörde in Bonn mitteilte. 

Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Webseite über den „Marktplatz“ auch Drittanbietern geöffnet – die verkaufen etwa Sportschuhe, Elektronik oder Bekleidung. Nach Angaben des Kartellamts macht der Marktplatz 60 Prozent des Amazon-Umsatzes in Deutschland aus.

  Bei dem Marktplatz-Verkauf sind die Drittanbieter an Vorgaben von Amazon gebunden. Fällt ihr Preis zu hoch aus, so wird das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt oder es wird nicht mehr in der Kaufbox („Buy Box“) optisch hervorgehoben – es verschwindet gewissermaßen in der Bedeutungslosigkeit. Das könne zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, moniert das Kartellamt.

Mundt: Praxis gefährdet andere Händler
„Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern“, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. „Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig.“

Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Online-Handel eingesetzt werde. „Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können – mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden“, so Mundt.

Die Kontrollmechanismen beruhten auf intransparenten Regeln und Benachrichtigungen. Für die Marktplatzhändler sei es nicht klar, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen und wo diese ungefähr liegen.

Amazon kündigt Rechtsmittel an
Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Kartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, sagte Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger. „Infolge dieser Entscheidung wäre Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergibt für Kunden, Verkaufspartner und den Wettbewerb keinen Sinn.“

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