Lungenteil entfernt

Falsche Krebsdiagnose: „Das kommt sehr selten vor“

Steiermark
05.02.2026 14:20

Einer Steirerin wurde nach einer falschen Krebsdiagnose ein Teil der Lunge entfernt – dieser Fall sorgt für Verunsicherung. Patientenanwältin Michaela Wlattnig betont im Gespräch mit der „Krone“: „Das kommt nur sehr, sehr selten vor.“

Der Vorfall liegt bereits eineinhalb Jahre zurück, hat nun aber ein gerichtliches Nachspiel: Eine 48-jährige Steirerin erhielt im September 2024 im LKH Graz II die Diagnose Lungenkrebs. Davor war – neben einem Röntgen und einem CT – auch eine Gewebeprobe der Lunge genommen worden. Der Frau wurde zu einem raschen Eingriff geraten, sie ließ sich schließlich in einer Privatklinik einen Teil der Lunge entfernen. Danach stellte sich allerdings heraus: Die Frau hatte keinen Krebs!

Nun geht die Steirerin mit der Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang rechtlich gegen die steirische Spitalsgesellschaft Kages vor und fordert Schadenersatz. Der Vorwuf: Die Ärzte hätten das Resultat der Gewebeuntersuchung, das nicht zu anderen Ergebnissen gepasst habe, hingenommen und die Tumor-Diagnose voreilig erstellt. Die Kages spricht hingegen davon, dass Untersuchung, Behandlung und Aufklärung „lege artis“ („nach den Regeln der Kunst“) erfolgt seien.

Michaela Wlattnig ist Sprecherin der österreichischen Patientenanwälte
Michaela Wlattnig ist Sprecherin der österreichischen Patientenanwälte(Bild: Sepp Pail)

Patientenanwältin: „Wir haben immer wieder Anfragen“
Wie oft kommt es zu solchen falschen Diagnosen? Immerhin wurde vor Kurzem auch bekannt, dass in Linz einer gesunden Frau die Gebärmutter entfernt wurde. „Wir haben immer wieder Anfragen, sie bewegen sich pro Jahr im niedrigen einstelligen Bereich“, sagt die steirische Patientenanwältin Michaela Wlattnig zur „Krone“. Sie betont aber, dass es sich dabei nur um von Patienten behauptete falsche Diagnosen handeln würde. Nur „sehr, sehr selten“ komme es in der Folge tatsächlich zu einer falschen Behandlung. Diese muss mit einem Gutachten nachgewiesen werden.

Die Patientenanwaltschaft kann – wenn eine Vollmacht vorliegt – Unterlagen zum Fall einholen und mit einem Vertrauensarzt prüfen. Der Patient wird danach über das Ergebnis informiert und über seine Möglichkeiten aufgeklärt, so Wlattnig. Es gibt außergerichtliche Schlichtungsstellen oder den Gerichtsweg mit einem Anwalt, den etwa die 48-Jährige nach der fatalen Lungen-OP gewählt hat.

„Es gibt einen Prozess mit klaren Leitlinien“
„Die Entfernung eines Lungenlappens erfolgt nie leichtfertig“, betont der auf Lungenkrebs spezialisierte Arzt Arschang Valipour (Klinik Floridsdorf) im Ö1-Mittagsjournal. „Es gibt einen Prozess mit klaren Leitlinien.“ Vor einem operativen Eingriff liege entweder eine gesicherte Diagnose vor – oder ein hochgradiger Verdacht, etwa aufgrund der CT-Bilder oder der Risikofakten wie jahrzehntelanges Rauchen. 

In seltenen Fällen, in denen die Diagnose nicht eindeutig ist, müssen Chirurg, Radiologe, Pathologe und Strahlentherapeuten – unter Einbindung des Betroffenen – abwägen und eine Entscheidung treffen. Gerade eine starke Entzündung lasse sich oft nicht eindeutig von Krebs unterscheiden. Das dürfte auch beim Fall der 48-jährigen Grazerin eine Rolle gespielt haben. Den konkreten Fall wollen aber weder Valipour noch Wlattnig bewerten. 

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