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Der Fall Christian Pilnacek: Was im Gesetz steht

Innenpolitik
17.01.2026 15:08

Wurde er umgebracht? Findet man eine rauchende Pistole? Genau darum geht es beim U-Ausschuss rund um den Tod eines Spitzenbeamten namens Christian Pilnacek … nicht! 

  • In Paragraf 33 der Geschäftsordnung des Nationalrats – ein Bundesgesetz – steht, dass ein Viertel und daher 46 von 183 Nationalratsabgeordneten Untersuchungsausschüsse beschließen können. Im Fall des Ablebens des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek tat das die FPÖ als ihr gutes Recht. Der Ausschuss prüft das Handeln der Bundesregierung und ihrer Dienststellen, wozu Ermittlungen der Polizei nach dem Selbstmord eines Beamten gehören.
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