Rund 700 muslimische Religionslehrer werden auf Steuerzahlerkosten finanziert. Der „Oberste Rat“ schreibt aber dreist weiteren Obolus vor, der Wirbel ist vorprogrammiert ...
Die Krux mit dem islamischen Religionsunterricht an heimischen Schulen sorgt schon länger für Schlagzeilen. Jetzt verursacht ein brisantes Detail Wirbel: Allein im Schuljahr 2023/24 (aktuellster Stand der Statistik) kosteten die Islam-Pädagogen Bund und Länder rund 52,5 Millionen Euro.
Doch ein Teil der Gehälter fließt an die offizielle Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) munter weiter. Der sogenannte Solidarbeitrag ist laut Sprecherin Edina Husović im Dienstvertrag bzw. in einer Verpflichtungserklärung verankert.
Die Höhe ist angeblich nach Familienstand gestaffelt: 1,4 Prozent für Ledige, 1,09 Prozent für Verheiratete und 0,8 Prozent für Alleinerziehende. Eingehoben wird dreimal im Jahr. Macht sage und schreibe knapp eine halbe Million Euro aus!
Brisant ist die Konstruktion deshalb, weil die IGGÖ bei Auswahl und Lehrbefugnis der Religionslehrer eine zentrale Rolle spielt und auch die Mitgliedschaft im Verein nicht kostenlos sein dürfte.
Es ist kein Geheimnis, dass man sich gegen den Solidaritätsbeitrag nicht wehren kann. Sonst wirst du als Islamlehrer einfach aussortiert.
Ein betroffener Pädagoge zur „Krone“
Heimliche Machtzentrale entscheidet große Fragen
Die Glaubensgemeinschaft betont auf Nachfrage der „Krone“, dass der Beitrag transparent geregelt und allen Lehrkräften vor Beginn ihrer Tätigkeit bekannt sei. Bei der Zwangsabgabe dürfte es laut den Betroffenen aber doch auch Konfliktpotenzial geben. Kurz gesagt: kein Obolus, kein Job!
Über Höhe und Grundlage entscheidet übrigens der sogenannte Oberste Rat. Auch sonst bündelt die heimliche Machtzentrale viel Einfluss: Sie schreibt den Lehrplan, bestellt Fachinspektoren und ist bei Schulbüchern intensiv (!) eingebunden. Finanziert werden auch diese „Hilfestellungen“ von der staatlichen Schulbuchaktion.
So bleibt eine bemerkenswerte Konstellation: Vater Staat bezahlt den Unterricht, die Islam-Vertretung entscheidet zentrale Fragen – und erhält Beiträge der eigens bestellten Lehrer ...
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