Auch Wieland bleibt
Einem Traunviertler wurde die Notstandshilfe für 42 Tage gestrichen, weil er sich nicht korrekt um einen Job beworben hatte. Seine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen. Dort kam man zu dem Schluss, dass eine derartige Bewerbung Arbeitgeber „regelrecht abschrecken“ würde.
Ende des Vorjahres waren in Oberösterreich rund 46.000 Personen arbeitslos gemeldet. So auch ein Traunviertler, der seit August 2024 Notstandshilfe bezog. Am 20. Dezember wurde ihm vom Arbeitsmarktservice Steyr (AMS) eine Stelle als Reinigungskraft zugewiesen, bei der in der Ausschreibung eine aussagekräftige Bewerbung mit Unterlagen gefordert wurde.
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