Prozess in Eisenstadt: Eine Südburgenländerin (58) wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Sie war bei der Tat nicht zurechnungsfähig.
Sieht so eine potenzielle Meuchelmörderin aus, die ihre Mutter hat erwürgen wollen? Die 58-jährige Südburgenländerin, die von zwei Justizwachebeamten zum Geschworenenprozess in Eisenstadt vorgeführt wird, wiegt freundlich geschätzte 45 Kilo. Sie kann sich kaum auf den Beinen halten. Die Schilddrüse mag einfach nicht mitspielen.
Im Raum steht. dass die Frau in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wird – weil ein Nachbar offenbar gesehen hat, dass sie beide Hände um die Gurgel der Mutter geschlungen hatte, um sie ums Eck zu bringen.
„Stimmt nicht“, sagt die Angeklagte. „Stimmt nicht“, sagt auch die Mutter (78).
Es war das erste Mal, dass sie handgreiflich geworden ist. Vorher gab es das nie.
Mutter (78) über ihre Tochter (58) vor Gericht
Panische Reaktion
Vielmehr habe sie sich an jenem 22. Dezember 2024 in einer Ausnahmesituation befunden. „Ich konnte nicht mehr schlucken. Der Knoten auf meinem Hals wurde immer größer. Ich war panisch“, flüstert die Frau ins Mikrofon.
Die Mama habe ähnliche gesundheitliche Probleme. „Ich habe ihr an den Hals gegriffen, ob sie auch so einen Knoten hat. Mehr nicht. Dann habe ich sie gegen die Beine getreten, weil ich verzweifelt war. Weil: Wenn ich sterben muss, kann sie alleine nicht zurecht kommen.“
Das erste Mal
Es wurde um Hilfe geschrien. „Aber nicht, weil sie mich gewürgt hätte. Sondern wegen der Tritte“, sagt die 78-jährige Mutter. „Es war das erste Mal, dass sie handgreiflich geworden ist. Vorher gab es das nie.“
Ein Leben in Angst
Dass die Tochter „von Geburt an Angst gehabt“ habe, wird bestätigt. Vor dem Kindergarten. Der Schule. Menschenansammlungen. Dennoch wurden medikamentöse Maßnahmen stets ausgeschlossen. „Das brauchen wir nicht“, heißt es unisono. Und eine Therapie? „Ich wollte dort nicht hin. Das hat mir Angst gemacht.“
Laut einem Sachverständigen wurde bei der Betroffenen eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen festgestellt. Bei der Tat sei sie nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Geschworenen sprechen sich für eine Unterbringung aus. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.
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