Weil er dem Navi vertraute, landete ein Kärntner mit dem Auto auf einem Privatgrundstück – nach weniger als 60 Sekunden drehte er um. Trotzdem flatterte eine Forderung über 395 Euro wegen Besitzstörung ins Haus. Der Fahrer fühlte sich abgezockt und ließ es lieber auf einen Prozess ankommen. Das Urteil wird für Aufregung sorgen.
Natürlich muss niemand eine Besitzstörung dulden – aber liegt eine solche tatsächlich vor, wenn Autofahrer auf einem Privatgrund für wenige Sekunden wenden? Oder steht da nicht vielmehr ein lukratives Geschäftsmodell dahinter, wenn Firmen und auch Juristen serienweise hohe Pauschalbeträge fordern, die viele verschreckt bezahlen, weil sie eine Klage fürchten?
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