Unter falschen Namen und mit einem fremden Bild hatte sich der junge Mann auf der Website der Partnerbörse registriert. Daran interessiert, übers Internet eine Freundin zu finden, war der Zivildiener jedoch nicht: "Ich wollte es immer nur im nicht realen Leben haben", erklärte er dem Gericht.
Zwar plauderte er angeregt mit seinen Gesprächspartnerinnen über sexuelle Vorlieben und bevorzugte Handlungen, einem Treffen ging er aber stets aus dem Weg. Dafür zeichnete er ohne das Wissen der Frauen die gemeinsamen Gespräche auf und speicherte deren Fotos, die er auf seinen Wunsch erhielt. Mit dieser "Munition" verlangte er von den jungen Frauen noch freizügigere Fotos und mehr. "Zeig mir deine Brüste und mach mich geil", forderte er beispielsweise.
"Ich hab' durch die Erregung die Kontrolle verloren"
Schließlich drohte er damit, das pikante Material zu veröffentlichen, sollten sich die jungen Frauen weigern, sich von ihm per Webcam bei "der Vornahme sexueller Handlungen" beobachten zu lassen, wie es hieß. Eines der Opfer ging darauf ein, ein anderes erstatte Anzeige bei der Polizei, der es daraufhin gelang, den jungen Täter auszuforschen. "Es ist halt intimer geworden. Ich hab' durch die Erregung die Kontrolle verloren", führte dieser nun auf der Anklagebank kleinlaut ins Treffen. "Er weiß, dass er falsch tickt und eine Therapie machen muss", gab seine Verteidigung zu Protokoll.
Sechs Monate auf Bewährung
Der 20-Jährige wurde wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet und ihm die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. "Schön war das nicht", stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Man wolle dem bisher Unbescholtenen aber nicht seine berufliche Zukunft verbauen und habe daher eine Strafe gefunden, die in der Strafregisterauskunft nicht aufscheint und dem gelernten Bürokaufmann die Jobsuche nicht erschweren soll. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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