Netzbetreiber dürften danach weder eigene Inhalte noch die von anderen Anbietern - Letztere etwa gegen Bezahlung - bevorzugt übermitteln. Bei Verstößen schreite die Bundesnetzagentur ein. Das Ministerium bestätigte damit einen Vorabbericht des "Spiegel".
Telekom wollte eigene Dienste aus Drosselung ausnehmen
Dem Magazin zufolge würde die Verordnung, mit der sich das Bundeskabinett noch in dieser Legislaturperiode befassen soll, unter anderem die Telekom treffen: Der Konzern habe geplant, eigene Angebote wie den Videodienst Entertain von seiner umstrittenen Geschwindigkeitsdrosselung bei Internet-Flatrates auszunehmen. Die Telekom wollte sich dazu nicht konkret äußern. "Wir kennen den Entwurf nicht, verfolgen das Ganze aber mit großem Interesse", sagte ein Sprecher dem "Spiegel".
Für ihr Vorhaben, bei Überschreitung bestimmter Datenmengen die Internet-Übertragungsgeschwindigkeit des betreffenden Nutzers zu drosseln, war die Telekom heftig kritisiert worden. Inzwischen ist der Konzern zurückgerudert, die Drosselung soll weniger drastisch ausfallen als zunächst geplant.
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