Sex-Betrug

NÖ: Betrüger schicken Sex-Website-Rechnungen

Web
03.10.2005 13:39
Dutzende Niederösterreicher haben in den letzten Tagen eine Rechnung über 49 Euro oder auch gleich Mahnungen über 54 oder 59 Euro von der Firma PMA aus Wien (Portalmanagement und Abrechnungs GmbH) erhalten. Darin wird ihnen ein Abonnement für eine Sex-Website im Internet verrechnet. Die Betroffenen bestreiten jedoch ein Abo bestellt zu haben. Die AKNÖ-Experten raten zur genauen Kontrolle der Telefonrechnung und zur Beweissicherung der Daten auf dem Computer.

Seit einigen Tagen wenden sich deswegen wieder mehr Verbraucher an die Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer. Michael Dunkl, Telekommunikations- und Internetexperte in der AKNÖ vermutet, dass sich die betroffenen Konsumenten beim Surfen im Internet einen Auslandsdialer eingefangen haben: „Mittels dieses Programms wird dann eine telefonische Verbindung nach Dänemark gelegt. Und diese Verbindung wird quasi als Einverständniserklärung des Konsumenten ausgelegt, dass er eine Pornoseite abonnieren will.“

Wichtig: Beweise sichern!
Auf der Telefonrechnung der Betroffenen ist eine telefonische Verbindung nach Dänemark nachweisbar. „Die Verbindung macht nur wenige Euro aus und wird deshalb vielfach übersehen. Allerdings verbirgt sich dahinter gleichzeitig die angebliche Einverständniserklärung für das Abonnement der Pornoseite“, so Dunkl.

Daher rät er allen Konsumenten, die ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden, ihre Telefonrechnung genau zu prüfen. Der nächste Schritt ist schriftlich Einspruch gegen die Rechnung der Firma PMA zu erheben, wenn kein Abo bestellt wurde. Außerdem rät der Telekomexperte dazu, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dazu ist es notwendig, möglichst viele Beweise zu sichern. „Wenn sich der Auslandsdialer oder andere fragliche Programme noch auf dem Computer befinden, so sollten diese nicht gleich gelöscht, sondern zuerst auf Diskette, CD oder ähnlichem gesichert werden. Weiters sollten verdächtige e-mails und auch der Webverlauf gesichert werden, also welche Seiten im Internet besucht wurden."

Staatsanwaltschaft ist informiert
Die AKNÖ hat bereits im Frühjahr 2005 in einer Resolution entsprechende Gesetzesänderungen gefordert: Demnach dürfen Dialerprogramme grundsätzlich nicht mehr als Mittel für Fernabsatzgeschäfte verwendet werden.

Die AKNÖ-Konsumentenschützer haben aufgrund der zahlreichen Beschwerdefälle die Staatsanwaltschaft Wien informiert. Weiters wurde bei der Gewerbebehörde in Wien eine Anzeige wegen unbefugter Gewerbeausübung erstattet, da keine aufrechte Gewerbeberechtigung vorlag.

Quelle: AKNÖ

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