Der Religionsunterricht ist für viele Kinder Pflicht – doch wenn es Probleme mit dem Religionslehrer gibt, sind dafür nicht die Schulbehörden, sondern die jeweiligen Kirchen zuständig. Das geht so weit, dass nicht einmal weltliche Gerichte urteilen können, wie der Oberste Gerichtshof in einem Kärntner Fall entschieden hat.
Religionsfreiheit zählt zu den wichtigsten Verfassungsgesetzen in Österreich. Daher haben Kirchen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften auch weitreichende Rechte – wie weit, zeigt ein Arbeitsprozess in Klagenfurt.
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