Ersttäter konnten in Österreich bisher auf Gnade und eine vorzeitig bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug hoffen. Damit könnte es nun vorbei sein, wie eine Entscheidung aus Kärnten zeigt: Gerade bei Verbrechen mit „hohem sozialem Störwert“ wird auf Härte und Abschreckung gesetzt.
Zwei Jahre Haft sind nicht unbedingt auch wirklich 24 Monate hinter Gittern. Denn aus Resozialisierungsgründen können viele Verurteilte bei guter Führung schon nach der Hälfte oder zumindest zwei Dritteln der verbüßten Zeit wieder entlassen werden, wenn die Umstände es zulassen. Doch die Umstände könnten sich nun kurz vor der Nationalratswahl ändern.
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