Die schweren Unwetter haben auch diesen Sommer wieder für große Schäden bei vielen Kärntnern gesorgt. Für Betroffene ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, wie sie am schnellsten zu ihrem Geld kommen – sofern überhaupt ein Versicherungsanspruch besteht. Die „Krone“ hat mit Rechtsanwälten darüber gesprochen, was zu tun ist.
Hagel, Muren, Starkregen und Überflutungen haben Straßen, Häuser und Keller verwüstet. Die beiden Rechtsanwälte Kathrin Hartl (Völkermarkt) und Michael Lassnig (Villach) erklären im Rahmen unserer Check-dein-Recht-Serie, was bei Schadensmeldungen und Polizzen zu beachten ist, damit Versicherungen auch zahlen oder auch zur Zahlung verpflichtet werden können.
Krone: Das Wasser hat hohen Schaden angerichtet. Es ist doch egal, ob es sich um Überflutungs – oder Grundwasser handelt oder?
Kathrin Hartl und Michael Lassnig: Nein – denn Schäden durch Grundwasser sind häufig in den Versicherungsverträgen ausgeschlossen und nur Schäden durch Oberflächenwasser gedeckt. Darunter versteht man Regen, Überschwemmungs- oder Schmelzwasser.
Welche Versicherung brauche ich, um wirklich gegen Unwetter versichert zu sein?
Man sollte eine umfassende Gebäude- und Haushaltsversicherung haben; teilweise gibt es auch Katastrophenpakete. Aber man muss genau auf die Versicherungssummen und die Risikoausschlüsse achten.
Risikoausschluss?
Problematisch ist es etwa, wenn das Wohnhaus in einem Hochwassergebiet steht und man eine neue Versicherung braucht – diese kann die Übernahme des Risikos gänzlich ablehnen!
Mein neues Auto wurde im Sturm von einem umstürzenden Baum beschädigt. Haftet der Waldbesitzer?
Ja, dann, wenn der Baum erkennbar in einem schlechten Zustand war. Baumeigentümer sind daher angehalten, ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren.
Pflichtversicherung: Diese gibt es in Österreich für Autos, nicht aber für Häuser – auch wenn nach jeder Unwetterkatastrophe diskutiert wird. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Dritte, die durch das Fahrzeug geschädigt werden, entschädigt werden können. Bei Häusern geht man von keiner solchen Gefahr für Dritte aus.
Schadensmeldung: Wie gehe ich als Betroffener bei einem Unwetter vor? Zuerst ist zu überprüfen, ob eine Gefahr besteht; dann sollte alles so genau wie möglich dokumentiert werden – etwa mit Fotos und Videos – und die Versicherung ehestmöglich informiert werden. Die Beweissicherung ist sehr wichtig, da die Schadensregulierung oft ja erst viel später stattfindet.
Ist ein Unwetter ein Stornogrund für den Urlaub?
Nicht grundsätzlich – außer es gibt eine Reisewarnung für den Zielort. Wenn zu Hause eine Naturkatastrophe eingetreten ist, können Sie Ihre Reise nur kostenlos stornieren, wenn das auch versichert ist.
Die Versicherung will nicht zahlen, weil ich angeblich zu lange für die Reparatur gebraucht habe.
Es gibt Fristen in den Versicherungsverträgen, in der Regel auf bis zu drei Jahre – unbedingt nachschauen!
Ich will mein Auto nach einem Hagelschaden nicht herrichten lassen, sondern Geld. Besteht ein Anspruch?
Das hängt wieder von Ihrer Kfz-Versicherung ab! Manche Unternehmen bestehen auf Reparaturen, vor allem bei sicherheitsrelevanten Schäden. Bei rein optischen Schäden wie Dellen ist oft durchaus eine Auszahlung möglich.
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