Wann verjährt mein Urlaubsanspruch? Was darf ein Chef beim Vorstellungsgespräch fragen, was muss ich ihm überhaupt sagen? Die beiden Klagenfurter Rechtsanwälte Stefanie Köffel und Michael Wohlgemuth klären im Rahmen unserer „Check dein Recht“-Serie über Pflichten und Rechte im Job auf!
Krone: Meine Kollegin ist die Woche über krank – Samstag postet sie auf Social Media, wie sie sich im Fitnesscenter abstrampelt. Das ärgert mich!
Antworten von Stefanie Köffel und Michael Wohlgemuth: Sofern die Krankmeldung nicht für das Wochenende gilt und sie wieder gesund ist, darf sie das. Aber ein Arbeitnehmer ist im Krankenstand verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er schnell arbeitsfähig ist. Tut er das nicht, kann das ein Entlassungsgrund sein!
Apropos krank: Im Krankenstand kann man nicht gekündigt werden – oder?
Doch, prinzipiell ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber auch während des Krankenstandes rechtlich zulässig. Gibt es dafür aber unzulässige Motive oder ist die Kündigung sozialwidrig, kann sie mittels Klage angefochten werden.
Ich bin Lehrling und muss ständig nur Drecksarbeit machen – etwa putzen und die Kinder der Chefin holen.
Das Lehrverhältnis dient zum Zweck der Ausbildung; ein Lehrling darf also nicht zu betriebsfremden Arbeitstätigkeiten oder sonstigen privaten Angelegenheiten herangezogen werden.
Darf man eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch fragen, ob sie schwanger ist?
Nein, es sei denn, die Frage ist von medizinischer Bedeutung, etwa wenn es um einen Arbeitsplatz mit giftigen Chemikalien geht.
Kündigung: Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Frist einhalten. Österreich ist übrigens das einzige Land in Mitteleuropa, das keine Begründung für eine Kündigung verlangt!
Entlassung: Sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber.
Einvernehmliche: Man trennt sich einvernehmlich.
Abfertigung: Die „neue“ wird im Rucksackprinzip bei jedem Jobwechsel mitgenommen, die „alte“ gibt es nur bei gewissen Beendigungsformen!
Wann muss ich eine Schwangerschaft melden?
Unmittelbar nach Bekanntwerden – mit der Meldung greift auch das Mutterschutzgesetz.
Die Firma zwingt mich, Urlaub zu nehmen, wenn es für sie passt. Geht das?
Eine einseitige Anordnung ist nicht möglich, außer wenn ein Betriebsurlaub vereinbart wurde.
Muss ich meinen Jahresurlaub aktuell aufbrauchen?
Für den Verbrauch des Urlaubs stehen drei Jahre zur Verfügung. Laut OGH verjährt er überhaupt erst, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf die drohende Verjährung hinweist. Auch muss der Urlaubsverbrauch zumutbar sein.
Ich glaube, ich verdiene weniger als meine Kollegen.
Erst Unternehmen ab 151 Mitarbeitern müssen die Gehälter anonymisiert offen legen, kleinere Betriebe nicht.
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