Dürfen Kindergärten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen frei nach eigenem Ermessen gestalten und beliebig ändern? Und gilt für die Eltern demnach „friss oder stirb!“? Aus juristischer Sicht natürlich nicht – und tatsächlich landet so mancher Fall auch vor Gericht.
Berufstätige Eltern sind auf Hilfe bei der Betreuung ihres Nachwuchses angewiesen. Umso größer der Schock, wenn einem ganz plötzlich der Kindergartenplatz gekündigt wird und man sich auf die Schnelle nach Ersatz umschauen muss. Zwei Mütter befanden sich gerade in dieser Zwickmühle. Sie sind sich sicher: Der Rauswurf erfolgte, weil beide die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Einrichtung in Wien nicht akzeptieren wollten.
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