Der Anlass war im Grunde ein völlig anderer: Die Wiener Lokalbahnen beschwerten sich darüber, dass sie als Unternehmen im öffentlichen Eigentum keine Corona-Hilfen bekommen haben und liefen zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Einige andere schlossen sich an. Sie blitzten jetzt ab, der VfGH hat keine Bedenken gegen den Ausschluss von Staatsfirmen.
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