Berufung verweigert

Urteil gegen “Pirate Bay”-Gründer endgültig bestätigt

Web
02.02.2012 16:45
Drei Gründer der Internettauschbörse "The Pirate Bay" haben ihren Kampf gegen die schwedische Justiz endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof verweigerte die Zulassung zu einer erneuten Berufung in dritter Instanz, wie Stockholmer Medien am Donnerstag berichteten. Die drei Männer waren zuletzt im November 2010 wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts zu vier bis zehn Monaten Haft sowie Schadensersatz verurteilt worden.

Der erste Prozess gegen die "Pirate Bay"-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg sowie den Financier Carl Lundström im Frühjahr 2009 hatte international starke Beachtung gefunden. Das Verfahren gegen Warg wurde wegen Krankheit ausgekoppelt. Die drei jetzt rechtskräftig verurteilten Männer müssen 46 Millionen Kronen (5,2 Millionen Euro) Schadensersatz zahlen.

Internationale Musikkonzerne und die US-Filmindustrie waren in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten und hatten diesem große Bedeutung in ihrem Kampf gegen die illegale Bereitstellung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke beigemessen. 

"The Pirate Bay" galt über mehrere Jahre als eine der wichtigsten Plattformen dafür und war auch Namenspate für die zuerst in Schweden gegründete Piratenpartei in ihrem Kampf um eine Anpassung des Urheberrechts an die veränderten Bedingungen im Internet.

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