Die Auslagerung von Dienstleistungen zur Datenverarbeitung wie E-Mail, Datenspeicher oder Rechenkapazität in eine Rechnerwolke war von europäischen Datenschutz-Beauftragten kritisch beäugt worden. Sie befürchten, dass die Anwender von Cloud-Computing nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für die eigene Datenverarbeitung zu übernehmen.
Microsoft erklärte nun, man habe das Papier "Orientierungshilfe – Cloud Computing" eines Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten in Deutschland zum Maßstab genommen und in konkrete Vertragsbestimmungen für Office 365 umgesetzt. In den Musterverträgen seien auch die EU-Standardvertragsklauseln enthalten, die von der Europäischen Kommission vorgegeben worden seien.
Der Softwarekonzern konkurriert beim Cloud-Computing mit Anbietern wie Google und Amazon. Die Dominanz von US-Anbietern in diesem Segment führte in den vergangenen Jahren dazu, dass ein Großteil der für die Cloud benötigten Infrastruktur in den USA aufgebaut wurde.
Die führenden US-Anbieter beriefen sich bisher bei der Verarbeitung der Daten in den USA auf die Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor" (Sicherer Hafen) zwischen der EU und den USA. Sie ermöglicht unter gewissen Rahmenbedingungen europäischen Unternehmen und Organisationen, legal personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten zu übermitteln und dort verarbeiten zu lassen.
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