Umstrittenes Thema

Mehr Datenschutz für EU-Passagiere auf US-Flügen

Web
11.11.2011 09:49
Bei Flügen in die USA seien die persönlichen Daten europäischer Passagiere künftig besser geschützt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Ihre Angaben dürften nicht mehr so lange wie bisher für die Auswertung durch US-Terrorfahnder gespeichert werden, zudem dürften diese die Daten nicht mehr selbst aus Airline-Rechnern auslesen. Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser jedoch kritisiert das neue Abkommen scharf, er sieht darin einen Etikettenschwindel.

Die EU habe mit den USA nach knapp einjährigen Verhandlungen ein neues Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten ausgehandelt, so die Kommission. Zu den 19 Daten gehören unter anderem Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer.

Dem neuen Abkommen müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten noch zustimmen. Neu ist, dass sämtliche Datensätze künftig nach sechs Monaten anonymisiert werden, sodass US-Beamte nicht mehr auf die Person des Fluggastes schließen können. Die Datensätze dürfen insgesamt nicht mehr 15, sondern nur noch zehn Jahre gespeichert bleiben. Airlines geben die Daten an die US-Behörden weiter - diese dürfen nicht mehr wie bisher die Daten selber aus den Rechnern der Fluggesellschaften auslesen. "Passagiere haben dann mehr Rechtssicherheit", sagte der Sprecher der zuständigen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Ehrenhauser: "Datenwäsche-Trick" gegen Bürgerrechte
Der EU-Abgeordnete Ehrenhauser sieht das ganz anders: "Kommissarin Malmström verbreitet gezielt die Unwahrheit, wenn sie von einer 'Anonymisierung' von Daten nach sechs Monaten spricht. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten können innerhalb einer Frist von zehn Jahren von Ermittlungsbehörden im Klartext gelesen werden", so Ehrenhauser in einer Mitteilung.

Er wirft der EU-Kommission vor, mittels "Datenwäsche-Trick" Bürgerrechte zu umgehen. "Das falsche Gütesiegel der anonymen und vorgeblich nicht-personenbezogenen Daten soll die irrsinnig lange Speicherfrist rechtfertigen." Dabei könnten die Daten "auf Knopfdruck" jederzeit in personenbezogene Daten umgewandelt werden, so Ehrenhauser.

Eine eindeutige Definition von "Anonymisierung" und deren Abgrenzung zur "Pseudonymisierung" nenne etwa das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Daraus werde klar ersichtlich, dass es sich bei de-anonymisierbaren Datensätzen um eine bloße "Pseudonymisierung" handle und diese Datensätze auch als "personenbezogen" zu klassifizieren seien.

Ehrenhauser will parlamentarische Anfragen einbringen
Auch der Umgang mit dem Abkommen stößt Ehrenhauser sauer auf: Der Text des Abkommens sei für EU-Abgeordnete ausschließlich in einem geheimen Leseraum des Parlaments unter Aufsicht möglich. Die Volksvertreter dürften das Abkommen zwar lesen, allerdings weder Notizen anfertigen noch über den Inhalt sprechen. "In diesem Zusammenhang stößt besonders übel auf, dass die Kommission ihre verwirrende Interpretation des Textes selbst an die Presse spielt, während Abgeordnete daran gehindert werden, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Abkommens zu informieren", so Ehrenhauser. Er wolle nun mehrere parlamentarische Anfragen zu dem Thema einbringen.

Umstrittenes Abkommen schon seit 2007
Schon 2007 hatten die EU und die USA ein Abkommen geschlossen, das es den amerikanischen Sicherheitsbehörden erlaubt, bei Transatlantikflügen die persönlichen Daten europäischer Passagiere auszuwerten. Dies soll dem Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität dienen. Nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags hatte das Europaparlament aber die Neuverhandlung des Abkommens verlangt, weil die Abgeordneten solchen Verträgen zwischen EU und Drittstaaten nun zustimmen müssen.

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