Die angebotene Diversion - gegen eine gemeinnützige Leistung hätte sich der Bursch einen Schuldspruch erspart - lehnten der 18-Jährige und sein Anwalt jedoch ab. Möglicher Hintergrund: Der Schüler möchte im kommenden Frühjahr an der HTL maturieren. Solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, dürfte dem nichts im Wege stehen. Folglich legte sein Verteidiger gegen das Urteil umgehend Berufung ein.
Der Verdacht war auf den Schüler gefallen, weil sich nachvollziehen ließ, dass die Angriffe von einer IP-Adresse gestartet wurden, die seinem Laptop zugeordnet werden konnte. "Ich war's nicht", hielt der 18-Jährige dessen ungeachtet dagegen, "wir haben daheim ein offenes und unsicheres Netzwerk gehabt. Ich könnte mir vorstellen, dass sich jemand anderer ins WLAN eingewählt hat."
Doch auch aus der Schule selbst wurden Hacker-Versuche unternommen - wie sich herausstellte just zu Zeiten, in der die Klasse des Jugendlichen EDV-Unterricht hatte. Die Attacken fanden außerdem mit Usernamen statt, die eindeutig auf den Vor- bzw. Familiennamen des 18-Jährigen hinwiesen.









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