Berufung möglich

Londoner Gericht erlaubt Auslieferung von Julian Assange

Web
02.11.2011 11:30
WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden, wie der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden hat. Das Gericht verwarf damit eine Berufung des 40-jährigen Australiers. Ihm werden in dem skandinavischen Land Sexualstraftaten vorgeworfen. Assange hat eine weitere Berufungsmöglichkeit zum Supreme Court.

Die schwedische Justiz will Assange zum Vorwurf der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung vernehmen. Der Internet-Rebell soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne ihre Einwilligung ungeschützten Sex gehabt haben.

Der 40-Jährige bestreitet dies und sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Die Internetplattform WikiLeaks zog durch die Veröffentlichung Tausender vertraulicher US-Diplomatendepeschen unter anderem den Zorn Washingtons auf sich.

"Das hat zu lange gedauert"
Die juristischen Gegenspieler wie auch Partner von Assange in Schweden zeigten sich vom Auslieferungsbeschluss des Londoner High Court nicht überrascht. Der Anwalt Claes Borgström, der die beiden Schwedinnen vertritt, sagte am Mittwoch im Stockholmer Sender TV4: "Die Entscheidung war zu erwarten. Aber es ist tragisch, dass das so lange gedauert hat." Zu einem möglichen zweiten Berufungsantrag von Assange sagte er: "Geht die Sache zum Supreme Court, wird der Ausgang wohl derselbe sein. Aber dann wird der gesamte Prozess noch mal um ein Jahr hinausgezögert."

"Das Ganze ist übertrieben"
Der schwedische Assange-Anwalt Björn Hurtig nannte die Entscheidung im Rundfunksender SR ebenfalls "erwartungsgemäß". Er stehe dem Auslieferungsverfahren kritisch gegenüber, weil Assange jederzeit zu Aussagen bereit gewesen sei. "Das Ganze ist übertrieben", sagte Hurtig.

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