Handball-Liga
Ein plötzlicher Krankheitsfall verunmöglichte es dem gefallenen Schauspieler Florian Teichtmeister, am Mittwoch vor Gericht zu erscheinen. Ein Schelm ist, der da Böses denkt. Es gilt nämlich nicht nur die Unschulds-, sondern auch die Krankheitsvermutung …
Am Mittwoch hätte sich der ehemalige Burgtheater-Star, der in seiner Freizeit gerne geschmacklose Missbrauchsdarstellungen von Kindern sammelte, einem Richter stellen müssen. Für ihn hätte es auch nur kurz wehgetan, denn: Das Urteil wäre nach nur wenigen Stunden gefallen. Er hätte seine sicherlich gerechte und angemessene Strafe bekommen. Wenn da nicht eine „akute Krankheit“, wie es heißt, dazwischengekommen wäre.
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