Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment wegen deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen für die PlayStation geklagt, woraufhin das Oberlandesgericht Wien 40 Klauseln als unzulässig erkannte - nicht rechtskräftig.
Abgestraft wurde unter anderem der Verfall von Guthaben, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften der Eltern, so der VKI.
„Das Urteil sorgt für Klarheit hinsichtlich unterschiedlichster Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen. Von besonderer Relevanz ist das Urteil vor allem auch deswegen, da andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln haben“, so der VKI in einer Aussendung.
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