Der Mann ließ sich von der Mutter der 18-Jährigen scheiden, mit der Tochter gab es danach Streitigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen. Die junge Frau wollte, dass der Vater ihr das Geld auf das Konto überweist. Dies klappte nicht, die Tochter war verärgert und postete auf Facebook derbe Beschimpfungen.
Der Vater las den Kommentar und verlangte eine Entschuldigung. Laut Verteidiger Peter Sixt löschte die Frau zwar den Eintrag, entschuldigen wollte sie sich aber nicht.
Vater forderte Bestrafung eigener Tochter
Eine Privatklage des Mannes folgte, er forderte eine Bestrafung für seine Tochter. Laut der Anwältin des Vaters sei der Kommentar für 200 Facebook-User sichtbar gewesen. Die Tochter bestritt dies, nur Vater und Bruder hätten den Satz lesen können.
Bei einer Verurteilung hätten bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe gewartet. In jedem Fall hätte der Mann aber dafür gesorgt, dass seine Tochter vorbestraft wäre.
"Rechtlich interessante Frage"
Doch so weit kam es dann doch nicht. Gleich zu Verhandlungsbeginn wurde diese unterbrochen, Vater und Tochter zogen sich zu einem Gespräch zurück, nach dessen Ende der Mann seine Klage zurückzog. Beide Parteien vereinbarten auch Stillschweigen gegenüber der Öffentlichkeit in der Causa.
Die Richterin stellte daraufhin das Verfahren beschlussmäßig ein. "Die rechtlich interessante Frage, ob der Facebook-Eintrag strafbar ist oder nicht, bleibt damit offen", sagte Verteidiger Sixt.
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