Im Sommer neu bewertet

„Nicht verhältnismäßig“: Impfpflicht wird gestoppt

Politik
09.03.2022 09:33

Der mit Hochspannung erwartete erste Bericht der Kommission zur Evaluierung der Impfpflicht ist am Mittwoch vorgelegt worden. Der neue Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben im Anschluss die nächsten Schritte, die sich aus dem Bericht ableiten, bekannt gegeben. Und die haben es in sich: Die Impfpflicht wird ausgesetzt!

Die „Krone“ hatte bereits vorab berichtet, dass bei der Impfpflicht wohl erst einmal auf die Pausetaste gedrückt wird. Konkret erläuterte Edtstadler am Mittwoch, dass die Pflicht bei der vorherrschenden Omikron-Variante „nicht verhältnismäßig“ sei. In drei Monaten soll neu entschieden werden, wie Gesundheitsminister Rauch weiter ausführte. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen.

Empfehlungen werden umgesetzt
Basis für die Entscheidung ist der Bericht der Expertenkommission. Die darin enthaltenen Empfehlungen würden „selbstverständlich“ umgesetzt, betonte Edtstadler. Das Aussetzen der Pflicht geschieht, „weil viele Argumente dafür sprechen, dass der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt ist“. Im Kommissionsbericht komme zwar „ganz klar zum Ausdruck“, dass Impfen hilft und ein „probates Mittel“ sei - man aber flexibel auf die Situation reagieren müsse und „jetzt eine Virusvariante vorherrschend ist, die das aber nicht deckt“.

Zitat Icon

Genau wie das Virus sehr beweglich ist, müssen wir flexibel und anpassungsfähig sein.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Die Verfassungsministerin unterstrich zugleich, dass heute wohl nicht das letzte Kapitel in Sachen Impfpflicht geschrieben worden sei: „Genau wie das Virus sehr beweglich ist, müssen wir flexibel und anpassungsfähig sein.“ Das Gesetz zur Impfpflicht bleibt daher quasi im Hintergrund weiter bestehen.

Änderungen können jederzeit erfolgen
Dass man die Impfpflicht komplett aussetzt und nicht etwa nur die Strafen, sei ein bewusster Schritt, betonten Rauch und Edtstadler: „Es trifft genau das, was ich als ehemalige Richterin gesagt habe: Ein Gesetz ohne Sanktionen ist zahnlos und sinnlos. Wir setzen daher die Impfpflicht an sich aus. Das bringt mit sich, dass es auch keine Kontrollen gibt.“ Das gebe das „flexible“ Gesetz auch her: Es brauche dazu lediglich eine Verordnung des Gesundheitsministers und einen Beschluss im Hauptausschuss, aber keine Gesetzesänderung, betonte Edtstadler.

Sollte es die Situation notwendig machen, die Impfpflicht doch wieder in Kraft zu setzen, werde man schnell reagieren können, versicherten die beiden Regierungsmitglieder. Man werde in den Vorbereitungen nicht die drei Monate abwarten, sondern auf die Situation „reagieren und vorbereitet sein“, so Rauch. Sollte es notwendig sein, dann werde man „sehr schnell“ reagieren, sagte auch Edtstadler.

Expertenkommission warnt schon vor dem Herbst
Die Impfpflicht-Expertenkommission, die für die Regierung den nun entscheidenden Bericht erstellt hat, war schon bei der Verankerung des Gesetzes mit im Boot. Ihr gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst an.

Die Expertenkommission warnt in ihrem 25-seitigen Bericht davor, dass im Herbst „sehr wahrscheinlich“ eine neue, möglicherweise massive Corona-Welle zu erwarten ist. Ist man auf diese nicht entsprechend vorbereitet, könnte es wieder zu einschneidenden Maßnahmen bis hin zu Lockdowns kommen.

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