Seit September 2021 müssen sich Beschuldigte in Fällen von Gewalt, über die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängen musste, verpflichtend beraten lassen. Im Burgenland sind in den vergangenen sechs Monaten mehr als 140 Zuweisungen ausgesprochen worden, mehr als 90 Prozent davon betrafen Männer.
Schutz von Opfern
Diese Bilanz zieht der Verein Neustart, der für die vorgeschriebene Gewaltpräventionsberatung zuständig ist. „Diese Zuweisungen erfolgen in hochbrisanten Situationen. Oberstes Ziel ist die sofortige Beendigung von Gewalt und ein wirksamer Schutz der Opfer“, erklärt Vereinsleiter Alexander Grohs.
„Die Auflage, sich spätestens innerhalb von fünf Tagen bei der Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Terminvereinbarung zu melden, wird von drei Viertel der Betroffenen eingehalten“, merkt Grohs an. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Ladung durch die Sicherheitsbehörde rechnen. Eine Verwaltungsstrafe droht.
„Je schneller wir mit einem Gefährder die sechsstündige Beratung beginnen können, desto größer ist die Chance, den Vorfall konstruktiv aufzuarbeiten“, weiß Grohs aus Erfahrung. Auch die Rückmeldungen von Beschuldigten fallen positiv aus. „Wäre ich nicht verpflichtet gewesen, wäre ich nicht hingegangen. Aber ich habe eingesehen, dass ich mich ändern muss. Ich will meine Beziehung retten, mein Stolz war mir aber oft im Weg“, gibt Herr K. zu.
Positive Bilanz
Eine positive Bilanz nach den ersten sechs Monaten kann ebenso Landespolizeidirektor Martin Huber ziehen: „Die Gewaltpräventionsberatung ist ein sehr wichtiges Instrument. Das zeigt die Praxis, bestätigt durch die Berichte unserer Beamten von der Arbeit vor Ort.“
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