In nur acht Monaten

230 Fälle von Gewalt in burgenländischen Familien

Burgenland
26.08.2021 18:47

Das Gesetz sieht strengere Maßnahmen in Fällen von Gewalt vor. Jene Täter, über die ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, müssen sich künftig einer persönlichen Beratung unterziehen. In 230 schwerwiegenden Konflikten musste in den letzten acht Monaten im Burgenland eingeschritten werden.

„Gewalt in der Familie steht ganz oben auf der Prioritätenliste. Denn Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärt Landespolizeidirektor Martin Huber. Wie in vier anderen Bundesländern kümmert sich im Burgenland künftig der Verein Neustart um die ab September verpflichtende Präventionsberatung, der sich jene stellen müssen, die nach Vorfällen als Risiko eingestuft werden.

Zeitfenster rasch nutzen!
„Bis jetzt blieb die Frage offen, was mit den Gefährdern passiert, sobald ein Betretungs- oder Annäherungsverbot vorliegt. Nur wenige der Täter oder Verdächtigen nehmen selbst Hilfe in Anspruch. Diese Lücke soll geschlossen werden“, sagt Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart im Burgenland und in Niederösterreich: „Ein schnelles Einschreiten ist dringend notwendig. Für viele Täter ist es das erste Mal. Das kleine Zeitfenster nach einem Vorfall gilt es effektiv zu nutzen, um die Gewaltspirale, die sich abrupt zu drehen beginnt, rechtzeitig zu stoppen.“

Sechs Stunden Beratung
Eine gute Zusammenarbeit erwartet sich das Gewaltschutzzentrum Burgenland. „Der Verein Neustart hat viel Erfahrung in der Täterarbeit. Die erste Kooperation hatten wir bereits im Jahr 2015“, hebt Geschäftsführerin Karin Gölly hervor. Weiterführende Gewaltprävention ist ihr ganz wichtig, wenngleich die künftige sechsstündige Beratung nicht ausreichen dürfte, um jeden Gefährder zur Vernunft zu bringen und jedes Risiko auszuschalten.

Appell an die Opfer
Ganz neu ist, dass es spätestens bis Jänner 2022 in jeder Polizeiinspektion im Burgenland mindestens einen Bediensteten geben wird, der Anlaufstelle für Fälle von Gewalt in der Familie oder in der Privatsphäre ist und professionell helfen kann. Höchststrafen für Beratungsverweigerer können bis zu 5000 € betragen. Martin Hubers Appell an alle Opfer: „Haben Sie den Mut zu handeln, aufzustehen und dagegen etwas zu unternehmen! Für all jene, die nicht genug Kraft haben, wird die Polizei ein verlässlicher Partner sein.“

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