Die Richter hätten nicht berücksichtigt, dass sie bei dem Vergleich hinters Licht geführt worden seien, argumentieren die Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss. Sie behaupten, dass Facebook damals einen falschen Preis für die Aktien genannt habe und ihnen deshalb mehr Anteile zugestanden hätten. Die ehemaligen Kommilitonen wollen den Vergleich rückgängig machen, um ihre Plagiatsvorwürfe gegen Zuckerberg wieder aufgreifen zu können. Das dreiköpfige Berufungsgericht hatte vergangenen Woche eine Annullierung des Vergleichs abgelehnt.
Zwillinge: "Zuckerberg hat unsere Idee gestohlen"
Die Zwillinge hatten zu Studienzeiten ihren Kommilitonen Zuckerberg als Programmierer für eine eigene Website engagiert, die sie zusammen mit ihrem Partner Divya Narendra (Bildmitte) aufbauen wollten. Zuckerberg, so behaupten die Brüder, habe ihnen jedoch ihre Idee gestohlen und klammheimlich sein eigenes soziales Netzwerk namens Facebook aufgezogen - das heute geschätzte 50 Milliarden Dollar schwer ist.
Nächste Klage um 50-Prozent-Anteil von Zuckerberg
Zuckerberg muss sich zudem gegen Vorwürfe eines ehemaligen Holzpellets-Händlers wehren (siehe Infobox), der Anspruch auf bis zu 50 Prozent erhebt. Der Mann behauptet, als Partner Zuckerbergs Arbeit an einer Seite mit dem Namen "The Face Book" finanziert zu haben. Facebook bezeichnet einen Vertrag und E-Mails, die er präsentierte, laut Medienberichten als Fälschung.
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