Das "Kleingedruckte" in Verträgen mit Kfz-Händlern sollten sich Konsumenten genau durchlesen. Eine AK Überprüfung bei sieben Kfz-Händlern und Werkstätten in Wien zeigt: Alle Verträge beinhalten gesetzwidrige Klauseln – im Schnitt neun unerlaubte Klauseln pro Vertrag! Die AK hat alle Unternehmen abgemahnt.
Die AK hat die Verträge von sieben WienerKfz-Händlern für Neu- und Gebrauchtwagenkauf sowie fürReparaturwerkstätten überprüft. In den kontrolliertenAllgemeinen Geschäftsbedingungen fanden sich insgesamt 62rechtswidrige Klauseln, die gegen das Konsumentenschutzgesetzund das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen.Spitzenreiter war ein Vertrag mit siebzehn ungültigen Klauseln!
In einigen Verträgen dürfen die Unternehmeneinseitig ihre Leistungen ändern. Das istnicht erlaubt. Andere Klauseln wiederum beschränkenoder schließen die Haftung für Schäden aus, diean den zur Reparatur übernommenen Autos entstehen. Einsolcher Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungenwiderspricht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. AuchKlauseln, die mündliche Zusagen der Mitarbeiter desUnternehmens ausschließen, sind laut Konsumentenschutzgesetzunrechtmäßig.
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