Datenschutzbedenken

AK warnt vor Handy-Login mit biometrischen Daten

Digital
21.04.2021 12:19

Für viele Menschen ist es Alltag, das Handy per Gesichtsscan zu entsperren oder eine Online-Überweisung mittels Fingerabdruck freizuschalten. Dabei würden sensible biometrische Daten aber allzu leichtfertig aus der Hand gegeben, warnte die Arbeiterkammer gemeinsam mit dem Institut für Technikfolgen-Abschätzung. Schließlich könnten Körpermerkmale nicht wie gestohlene Passwörter einfach geändert werden - es müsse daher beim Konsumentenschutz gesetzlich nachgebessert werden.

„Wenn die biometrischen Daten von den eigenen Fingerkuppen, der Augen-Iris oder sogar den Verläufen der Handvenen einmal im Netz zirkulieren, ist das ein großes Problem“, sagte AK-Datenschutzexpertin Daniela Zimmer. Diese Körpermerkmale seien in der digitalen Welt „Universalschlüssel“, mit deren Hilfe sich etwa Kriminelle Zugang zu Computern oder Online-Banking verschaffen könnten.

Konsumenten sollten daher sehr genau abwägen, wo und wann sie ihre biometrischen Daten zur Identifizierung hergeben wollen. „Oftmals passiert das aus reiner Bequemlichkeit“, sagte Zimmer. Der Sicherheitsgewinn eines Logins mittels Fingerabdruck zu der Eingabe eines per SMS versandten PINS sei aber nur marginal, im Gegensatz zur Gefahr des Diebstahls der biometrischen Daten.

„Biometrie darf kein Geschäft werden“
Nachbesserungsbedarf sieht die Arbeiterkammer daher vor allem bei der aktuell geltenden Datenschutzgrundverordnung: „Biometrie darf kein Geschäft werden“, forderte sie. So solle etwa die Weitergabe von Daten an Dritte dezidiert verboten werden, es müsse die Wahlfreiheit bei der Art der Identifizierung bei online Services garantiert werden und es solle „klargestellt werden, dass Profilbilder, etwa auf Facebook, biometrische Daten sind“, die aber nicht ausgewertet oder vermarktet werden dürfen, sagte Zimmer.

Für Aufsehen sorgte auch ein kürzlich an die Öffentlichkeit gelangter Entwurf einer EU-Verordnung: „Er sieht vor, dass Gesichtserkennung mit Fernidentifikation auf öffentlichen Plätzen möglich sein soll“ - das wäre aus Sicht von Datenschützern ein schlechtes Signal der EU, die „als Grundrechtsschützerin auf sich aufmerksam machen sollte“, kritisierte Zimmer die Aussicht auf das Sammeln biometrischer Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen.

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