Pilotprojekt in Bayern

Abwehrsysteme sollen Drohnen von Häfn fernhalten

Elektronik
30.08.2020 08:51

Mit mobilen Abwehrsystemen und neuer Aufklärungstechnologie wollen die Behörden in Bayern Drohnenflüge über Gefängnissen verhindern. Die Zahl solcher Sichtungen sei im vergangenen Jahr gestiegen, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Seit 2015 seien insgesamt 57 Drohnen über oder im direkten Umfeld von bayerischen Gefängnissen gemeldet worden.

Demnach versuchten in zwei Fällen Unbekannte, mit den Fluggeräten Drogen oder Handys in die Gefängnisse zu schmuggeln. Beide Male seien die Drohnen abgestürzt, sagte die Sprecherin. Details zu den Vorfällen wollte sie aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Drohnen über Gefängnissen seien aber auch dann ein Problem, wenn deren Piloten zum Beispiel Gefangene filmen.

In einem Pilotprojekt erhalten deshalb acht bayerische Gefängnisse ein mobiles Abwehrsystem. Das Wachpersonal könne so mit einem Fangnetz Drohnen im Luftraum der Anlage abwehren bzw. auf den Boden bringen, sagte die Ministeriumssprecherin. 100.000 Euro hat der bayerische Landtag dafür im aktuellen Haushalt bereitgestellt.

Neues Aufklärungssystem
An einem bayerischen Gefängnis soll demnach außerdem ein neues Aufklärungssystem getestet werden, um Drohnen zu lokalisieren und zu identifizieren. Die Ausschreibung dazu laufe bereits, sagte die Sprecherin. Firmen können dazu noch bis in den Herbst Angebote abgeben. Wann die geplante Detektionsanlage einsatzbereit ist, steht aber noch nicht fest.

Darüber hinaus habe man an den Fenstern der Gefängnisse engmaschige Gitter angebracht, teilte das Justizministerium mit. Wachen sind angehalten, das jeweilige Außengelände verstärkt nach abgeworfener Schmuggelware abzusuchen und den Luftraum im Auge zu behalten.

Flugverbotszonen bieten „keinen absoluten Schutz“
Dass die Drohnen nicht in böser Absicht von den Piloten über die Gefängnisse gesteuert wurden, sei zwar möglich, sagte die Ministeriumssprecherin. „Für die Bediensteten ist aber nicht ohne weiteres zu erkennen, ob ein Überflug in freundlicher oder feindlicher Absicht stattfindet.“ Eine einprogrammierte Flugverbotszone könne Überflüge aus Unwissenheit zwar verhindern, biete aber keinen absoluten Schutz.

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