Gebrauchtmarkt

Hersteller dürfen Weiterverkauf ihrer Software verbieten

Digital
13.09.2010 10:13
Mal eben schnell beim Second-Hand-Gameshop ums Eck ein gebrauchtes Spiel kaufen oder übers Internet gebrauchte Filme und Bücher bestellen - diese Dinge könnten schon bald der Vergangenheit angehören. In einer richtungsweisenden Entscheidung urteilte ein amerikanisches Bundesberufungsgericht jetzt, dass Softwarehersteller den Verkauf gebrauchter Computerprogramme künftig beschränken oder gar verbieten dürfen.

In dem in San Francisco verhandelten Fall standen sich der Online-Händler Timothy Vernon und der Softwarehersteller Autodesk gegenüber. Vernon hatte ein von einem Architekturbüro erworbenes Programmpaket auf eBay angeboten und war daraufhin vom Hersteller verklagt worden, da die Lizenzbestimmungen einen Weiterverkauf untersagen.

Strittig war, wie weit Softwarehersteller ihre Copyrights durchsetzen können, wenn sie Lizenzen ihrer Programme verkaufen. Mit dem nun ergangenen Urteil des 9. Bezirksgerichts wird nach Ansicht von Juristen der Markt für gebrauchte Software erheblich abgekühlt. 

Experten erwarten zudem, dass Buchverlage, Plattenfirmen und Filmstudios ähnliche Lizenzauflagen einführen, um den Leih- und Gebrauchtmarkt ihres urheberrechtlich geschützten Materials zu begrenzen.

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