Präzedenzurteil

Keine Lieferung: eBay muss Nutzer 16.000 Euro zahlen

Web
07.04.2010 15:10
Weil er bereits bezahlte Waren von einem als "Platin-Power-Seller" ausgewiesenen Verkäufer nie erhalten hat, hatte ein Niederösterreicher das Internet-Auktionshaus eBay geklagt. Das Landesgericht St. Pölten sprach dem Kläger nun Schadenersatz in der Höhe von 16.463,57 Euro zu - ein Präzedenzfall, der künftig bei ähnlichen Fällen von großer Bedeutung sein könnte.

Als der Mann aus dem Bezirk St. Pölten im September 2007 zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigerte und gegen Vorauskasse bezahlte, hatte er keine Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters. Der Platin-Power-Seller "ML-Agentur" war schließlich ein professioneller Händler mit einen Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro. Was der Kunde nicht wissen konnte: Bei eBay waren bereits wiederholt Warnungen eingetroffen, unter anderem wegen langer Lieferzeiten. 

eBay soll auf drohende Insolvenz zu spät reagiert haben
Der St. Pöltner Rechtsanwaltsanwärterin Gabriela Richter zufolge ist der Händler im November 2007 in Konkurs gegangen und inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden. Dem Gericht zufolge hat eBay auf die drohende Insolvenz der ML-Agentur erst Ende September 2007 reagiert.

Vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt
Im am Karfreitag eingegangenen - nicht rechtskräftigen - Urteil heißt es, die Beklagte eBay Europe mit Sitz in Luxemburg hafte "aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (aber auch aufgrund des zwischen ihr und der ML-Agentur geschlossenen Nutzungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) für den gesamten eingetretenen Schaden". Das Gericht hatte zuvor den Antrag von eBay abgelehnt, sich für nicht zuständig zu erklären.

Urteil "von erheblicher Bedeutung für Verbraucher" 
Die deutsche Initiative "Falle Internet" (siehe Infobox) bezeichnete das St. Pöltner Urteil als "von erheblicher Bedeutung für Verbraucher", weil "nach unserer Kenntnis erstmals ein Gericht eBay für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in die Haftung genommen hat". Da es ähnlich gelagerte Fälle auch in Deutschland gebe, "könnten weitere Klagen auf eBay zukommen".

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