Eine Schauspielerin und ein Fotograf werfen dem Netzwerk hingegen vor, private Bilder auf ihren Profilen allgemein zugänglich gemacht zu haben. Ein weiterer Kläger ist ein gerade einmal elf Jahre alter Bub, der Inhalte auf Facebook veröffentlicht hatte. Er macht Facebook zum Vorwurf, das vorgeschriebene Mindestalter von 13 Jahren nicht wirksam zu kontrollieren.
Facebook hat unter dem Druck von Datenschützern immer wieder seine Nutzungsbedingungen geändert. Im vergangenen Monat hatte das Netzwerk angekündigt, genauere Differenzierungen von Inhalten je nach dem Grad der Privatheit zuzulassen. Das Netzwerk hält die nun vorgebrachten Klagen für unbegründet und will sich vor Gericht dagegen zur Wehr setzen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.