Rechtsleerer Raum

Rechtsgrundlage für Street View gefordert

Web
03.07.2009 16:26
Durch "Google Street View" und ähnliche Angebote ist das Haus des Chefs oder des lieben Kollegen nur noch einen Klick entfernt. Der Datenschutzrat forderte daher am Freitag in einer Sitzung im Bundeskanzleramt eine Rechtsgrundlage für Österreich, "um ein Ausufern und Missbrauch dieser neuen Anwendung zu verhindern". Der Service, in dem Straßenzüge, Plätze und Häuser abrufbar sind, wurde in der Vergangenheit bereits des Öfteren wegen der Verletzung der Privatsphäre kritisiert.

In Österreich gäbe es bereits rund fünf Anbieter, die Straßen abfahren und die Bilder, teils verpixelt, teils unverpixelt ins Netz stellen, so Harald Wögerbauer, Vorsitzender des Datenschutzrats. Rechtlich klären müsse man daher "den Weg der Bilder von der Aufnahme bis ins Internet und dem Ausliefern ins Ausland". Nur durch sofortiges Unkenntlichmachen aller Gesichter und Autokennzeichen noch im Aufnahmewagen seien Anonymität und Privatsphäre der Bevölkerung gesichert.

Zwar kann man im Internet fast nur bearbeitete Rundfahrten sehen, doch "Google Street View" speichert die Rohdaten und schickt diese auch in die USA. Deshalb fordert der Datenschutzrat, dass nur dann Bilder ins Ausland versendet werden dürfen, wenn das Datenschutzniveau dem Österreichs entspricht. "Ausländische Behörden dürfen keinen Zugriff auf diese persönliche Daten haben", erklärte Wögerbauer.

Im Moment wird über die rechtliche Grundlage solcher Dienste in der EU beraten. Derzeit herrsche in Österreich ein rechtsleerer Raum, weshalb aktuell noch gegen keinen Anbieter vorgegangen werden könne, so der Datenschutzrat.

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