Streitpunkt in dem am Dienstag eingereichten Verfahren war, ob EMI Lieder im Online-Shop einzeln verkaufen darf, obwohl ein Vertrag vorsieht, dass die Songs der Platten alle zusammengehören. Pink Floyd setzte sich stets dafür ein, dass statt Singles Alben verkauft werden - da die "nahtlosen" Platten nicht auseinandergerissen werden sollen, argumentierte Anwalt Robert Howe.
Das Musiklabel hatte - vergeblich - dagegen zu halten versucht, dass diese Vertragsklausel sich nur auf die eigentlichen Alben, nicht aber auf Online-Tracks beziehe.
Pink Floyd sind seit 1967 bei EMI. Ihr Album "Dark Side Of The Moon" von 1973 gehört zu den meistverkauften aller Zeiten.
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