Auf einer eigens eingerichteten Website rufen die Initiatoren US-amerikanische Pentium-4-Besitzer auf, sich der Klage anzuschließen und ihre 15 US-Dollar Schadensersatz einzufordern. An der Sammelklage dürfen alle Käufer eines Pentium-4-Rechners teilnehmen, die das Gerät zwischen 20. November 2000 und 30. Juni 2002 gekauft haben. Einen Kaufbeleg brauche es dazu nicht, berichtet das IT-Portal "The Verge".
Benchmark-Betrug wegen AMD-Konkurrenz?
Als der Pentium 4 vor 14 Jahren noch brandneu war, tobte am Prozessormarkt eine recht ausgeglichene Performance-Schlacht zwischen Intel mit seinem Pentium 4 und dem mittlerweile deutlich abgeschlagenen Konkurrenten AMD mit seinem Athlon. Die Kläger geben an, Intel habe zu jener Zeit Benchmark-Leistungstests manipuliert, um im Direktvergleich mit dem Konkurrenten besser dazustehen.
Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich. Heute ist am Smartphone-Markt ein ganz ähnliches Schauspiel zu beobachten. Die Smartphone-Hersteller passen ihre Geräte so an, dass erkannt wird, wenn ein Programm zur Leistungsmessung ausgeführt wird. Ist das der Fall, wird in vielen aktuellen Smartphone-Flaggschiffen der Prozessortakt erhöht, um einen Abstand zur Konkurrenz herauszuholen. In der Vergangenheit wurden Benchmark-Schummeleien unter anderem bei Samsung, Asus, HTC und LG beobachtet.
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