Wenn du von einer Auslandsreise zurückkehrst, ist bei der Frage, welche Waren du abgabenfrei mitbringen kannst, grundsätzlich zu unterscheiden, ob du aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist oder aber aus einem Drittstaat (Nichtmitgliedstaat der EU). Die Unterschiede betreffen nicht nur die Art und Menge der mitgebrachten Waren, die du abgabenfrei mitnehmen darfst, sondern auch gewisse Formalitäten. Krone.at hat für dich alle Details ausgeforscht.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.