Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Das sieht ein vom Bundestag beschlossener Gesetzesrahmen vor, dem am Freitag auch der Bundesrat zustimmte. "Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt.
Bei Computerautos müssen die Systeme jederzeit übersteuert oder deaktiviert werden können. Das gilt auch, wenn die Fahrfunktion gestört wird, etwa weil ein Reifen platzt. Der Computer muss "mit ausreichender Zeitreserve" durch Ton- oder Lichtsignal dazu auffordern, wieder selbst zu fahren. "Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken", erläuterte Dobrindt.
Für Nachweise in Zweifelsfällen müssen automatisierte Fahrzeuge einen Datenspeicher haben - ähnlich der Blackbox bei Flugzeugen. Der Verband der Automobilindustrie begrüßte den Rechtsrahmen als wesentlichen Schritt für die Nutzung auf den Straßen. "Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen."
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