Urheberrecht

YouTube muss nicht für Musik der Nutzer zahlen

Web
01.07.2015 08:47
Im jahrelangen Streit mit der deutschen Musikverwertungsgesellschaft Gema hat YouTube jetzt einen Teilerfolg errungen: Das Landgericht München entschied am Dienstag, dass das Videoportal keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen muss und wies damit eine Klage der Gema ab.

Nach Angaben der YouTube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von YouTube als sogenannter Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte ist.

Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streitet sie mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musikclips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.

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