Der Schwerpunkt der Prüfung wird auf Waren und Dienstleistungen liegen, bei denen der elektronische Handel eine besonders wichtige Rolle spielt, z. B. auf Elektronik, Bekleidung und Schuhen sowie digitalen Inhalten. Es bestehe der Verdacht auf "Preisstarrheiten" oder andere Umstände, die vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht sei.
Vestager erklärte, immer mehr Güter und Dienstleistungen würden über das Internet gehandelt. Grenzüberschreitende Käufe würden jedoch innerhalb der EU nur langsam wachsen. Die EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt habe mehrere rechtliche Hindernisse dafür genannt. Diese müssten nun beseitigt werden, damit Bürger und Unternehmen Online-Dienste unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort nahtlos und unter Bedingungen des freien Wettbewerbs in Anspruch nehmen und erbringen können.
Unternehmen sollen selbst Hindernisse schaffen
Es gebe auch Anzeichen dafür, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel schaffen, um den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen zu fragmentieren und Wettbewerb zu verhindern. Dabei könne es sich um vertragliche Beschränkungen in Vertriebsvereinbarungen handeln, durch die Einzelhändler daran gehindert werden, online oder im grenzüberschreitenden Handel erworbene Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen EU-Staat zu verkaufen.
Bereits vor knapp zwei Wochen hatte die EU-Kommission eine Untersuchung der Beihilfen zur Sicherung der Stromversorgung in elf Staaten der Union gestartet. Österreich ist nicht darunter. Vestager hatte dabei betont, die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in die Stromversorgung dürfen nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen. Auch sei es nicht erlaubt, den grenzüberschreitenden Handel zu behindern.
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