Es muss ein unfassbares Martyrium gewesen sein, das ein zwölfjähriger Bursche am 12. Juli 2026 erleben musste. Als sein Vater ihn unfassbare fünfeinhalb Stunden schlug. „Er hat das Kind ausgepeitscht. Er hat das Kind gefoltert“, so die Staatsanwältin. Auch seine zwei älteren Brüder sollen schon jahrelang unter Gewaltexzessen des Syrers gelitten haben.
„Das heute ist kein alltäglicher, kein gewöhnlicher Fall“, bereitet die Staatsanwältin im Wiener Landl die Schöffen vor. „Das ist ein Ausmaß von Gewalt und Misshandlung, die ihresgleichen sucht und dem wir sonst so hoffentlich nicht mehr begegnen werden.“ Vor ihr sitzt ein syrisches Ehepaar. Sechs Jahre lang soll der 42-jährige Vater die drei gemeinsamen Söhne „bestraft“ haben – für Probleme in der Schule, für kleine Aufmüpfigkeiten, für unerlaubtes Fahrradfahren ...
„Ritualisiertes Vorgehen“
Die Staatsanwältin verdeutlicht das grausame Vorgehen: „Die Kinder schildern ein ritualisiertes Vorgehen.“ Minutenlang hätte er die Burschen, sie sind jetzt zwischen 12 und 17 Jahre alt, geschlagen. „Er soll immer wieder Pausen gemacht haben. Nicht wegen der Kinder, sondern um sich selbst zu erholen.“ So intensiv sei die Gewalt mit der flachen Hand, dem Gürtel und einem Ladekabel gewesen.
Er rastete völlig aus. Er drischt stundenlang auf das Kind ein.
Wiener Staatsanwältin über den 12. Juli 2026
Die ihren traurigen Höhepunkt am 12. Juli fand: „Der zwölfjährige Sohn ist trotz Verbot Fahrrad gefahren“, so die Anklägerin. Und wurde von einem Auto angefahren, glücklicherweise aber nicht verletzt. „Man hätte erwarten können, dass der Vater das Kind in den Arm nimmt und tröstet. Es passierte genau das Gegenteil. Er rastete völlig aus. Er drischt stundenlang auf das Kind ein.“ Fünfeinhalb Stunden ...
Über 100 Peitschenhiebe
Bis Nachbarn die Polizei alarmieren, der Syrer wurde festgenommen. Der Gerichtsmediziner konnte später schreckliches feststellen: Der Zwölfjährige wies am ganzen Körper mehr als 100 Schläge – genauer Peitschenhiebe – auf. „Ich hab‘ solche Fotos in dieser Form noch nie gesehen“, ist die Staatsanwältin betroffen.
Und die Mutter? Die 40-Jährige habe bei dem Vorfall einfach weggesehen, nicht den Notruf gewählt. „Da hat sie meines Erachtens zu wenig getan“, klagt die Staatsanwältin die Frau wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassung an. Besonders weil: „Der Vater hat sie sogar angeschrien, dass er das Kind, wenn notwendig, so lange schlagen wird, bis es tot ist.“
Das stellt der arbeitslose Syrer in Abrede, verharmlost die ihm vorgeworfene Gewalt. Maximal ein- bis zweimal will er die Burschen geschlagen haben – aber auch das gibt er erst nach mühsamen Nachfragen des vorsitzenden Richters zu. „Hin und wieder hat es Gewalt gegeben“, lässt der 42-jährige Mandant von Anwalt Andreas Reichenbach übersetzen und spricht lediglich von Schlägen mit der flachen Hand. Nur am 12. Juli sei es intensiver gewesen: „Ich war nicht bei Sinnen.“
Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe leben die drei Söhne und die jüngste Tochter immer noch bei der Mutter in der Zweizimmerwohnung im 14. Bezirk. Sie sitzt nämlich nicht in Untersuchungshaft. Verteidiger Ernst Schillhammer fordert einen Freispruch: Sie ist diejenige, die auf die Kinder immer aufgepasst hat. Aber was wäre zumutbar gewesen, in diesem Moment im Juli zu machen?“, stellt Schillhammer in den Raum.
Der Frau drohen bis zu fünf Jahre Haft; dem Vater zwischen fünf und 15 Jahren. Die Urteile des Schöffensenats stehen noch aus.
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