Ein mehrfach vorbestrafter Russe musste sich am Mittwoch wegen Drogendeals am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Die Haft, mit der er wohl schon gerechnet hat, wollte er für eine Ausbildung zum Immobilienmakler nutzen. Doch daraus wird nun erstmal nichts.
In Handschellen wird der 24-jährige Russe in den Gerichtssaal geführt. Seit Juni sitzt der ehemalige Gebäudereiniger in Untersuchungshaft. Sechs Vorstrafen, davon zwei einschlägige, hat er bereits auf dem Kerbholz. Nun drohen ihm wegen Suchtgifthandels bis zu 15 Jahre Haft. „Ich hatte ein Suchtproblem, ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, beteuert der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch vor Richter Elias Klingseis am Mittwoch.
Laut Anklage soll der Russe zwischen März und Mai den Schmuggel und die Weitergabe von kiloweise Kokain und Cannabis von Deutschland und der Schweiz nach Vorarlberg veranlasst haben. Teilweise ließ er die heiße Ware an einen mittlerweile verurteilten Drogenabnehmer schicken. Teilweise fädelte er selbst Geschäfte ein, was Chatnachrichten der ausgewerteten Handys durch die Ermittler belegen.
Fast harmlos erscheint dagegen der ebenfalls sichergestellte gefälschte italienische Führerschein sowie der lettische Personalausweis, weshalb sich der Angeklagte auch noch wegen Urkundenfälschung- und Unterdrückung verantworten muss. „Wieso machen Sie nichts aus Ihrem Leben? Sie haben Potenzial“, hält der vorsitzende Richter des Schöffensenates dem Beschuldigten entgegen. „Brauchen Sie tatsächlich Haft, um zu verstehen, dass das der falsche Weg ist?“ Die Antwort kommt prompt: „Nein, natürlich nicht. Ich möchte ja mein Leben ändern und in der Haft eine Ausbildung zum Immobilienmakler machen.“
Drogengeschäfte „zu lukrativ“
Worauf Verteidiger Clemens Achhammer seinem Mandanten zu bedenken gibt, dass eine Maklerausbildung nicht im Ausbildungskatalog der Justizanstalt stehe. „KFZ-Mechaniker wäre aber auch gut. Dann hätte ich nach meiner Entlassung was in der Hand“, ergänzt der Delinquent. Staatsanwalt Christoph Stadler hegt hingegen erhebliche Zweifel an der Einsicht des Russen, sein Leben in geordnete Bahnen zu bringen. Mit sechs Vorstrafen habe der Angeklagte bereits zu viele Chancen vertan. Das Drogengeschäft sei schlicht zu lukrativ gewesen. Weshalb der Staatsanwalt eine Haftstrafe und den Widerruf einer ehemals zur Bewährung ausgesprochenen Gefängnisstrafe fordert. Nach kurzer Beratung des Schöffensenats fällt das Urteil: fünf Jahre Haft wegen Suchtgifthandels, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung. Weitere achteinhalb Monate bedingter Haft werden widerrufen, 73.400 Euro für verfallen erklärt.
Rat vom Herrn Rat
Einen gut gemeinten Rat gibt es am Ende vom Richter: „Ich glaube Ihnen tatsächlich, dass Sie die Kurve kratzen wollen. Lassen Sie den Worten Taten folgen. Sie sind noch jung.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
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