Seit 10 Uhr läuft am Landesgericht Feldkirch der Mordprozess rund um die tödliche Bootskollision auf dem Bodensee im vergangenen Oktober. Wie zu erwarten war, hat der 26-jährige Angeklagte bereits zu Verhandlungsbeginn ein Fehlverhalten eingeräumt: Er bekannte sich der grob fahrlässigen Tötung für schuldig, weil er unaufmerksam gewesen sei.
Der Fall hatte nicht nur in Vorarlberg Schlagzeilen gemacht: Der 26-Jährige hatte am 12. Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee vor Gaißau (Bezirk Bregenz) bei bester Sicht und ruhiger See ein Motorboot gelenkt. Es kam zur Kollision mit dem Segelschiff eines deutschen Ehepaars. Das Motorboot durchschnitt das Segelboot, dabei wurde eine 57-Jährige unter anderem vom Propeller getroffen. Sie fiel ins Wasser und verstarb in weiterer Folge, ihr Mann wurde schwer verletzt.
Durch Gespräche abgelenkt
Während der 26-Jährige beim ersten Prozess im April – damals lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung – noch davon gesprochen hatte, das Motorboot jederzeit konzentriert gelenkt zu haben, zeichnete seine Verteidigerin am Dienstag ein anderes Bild. Der Angeklagte sei durch Gespräche mit seinen drei Begleitern abgelenkt gewesen, ebenso habe er mit seinem Handy Fotos gemacht und lediglich vier Minuten vor dem Unfall verschickt. Sie merkte auch an, dass auf den Bildern das Segelboot des Ehepaares nicht zu sehen sei und stellte damit das Gutachten infrage, das für den ersten Prozess erstellt wurde. In der ersten Expertise hatte es geheißen, das Segelboot sei für den Angeklagten vor dem Zusammenstoß minutenlang zu sehen gewesen. Das Motorboot sei mit 60 km/h anstatt der auf dem Bodensee erlaubten 40 km/h unterwegs gewesen. Für den Mordprozess am Dienstag wurde ein neuer Sachverständiger bestellt.
Gutachten als Grundlage
Zur Mordanklage kam es, weil der 26-Jährige im April darauf beharrt hatte, nicht zu schnell gefahren und aufmerksam gewesen zu sein. Für die Richterin, die sich auf das Gutachten stützte, stand nämlich fest: Der 26-Jährige fuhr mindestens vier Minuten lang mit großer Geschwindigkeit auf das Segelboot zu. Nachdem der Schiffsführer nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig den See beobachtete, musste er das Boot sehen, reagierte aber nicht und nahm damit den schlimmsten aller möglichen Ausgänge in Kauf, also eine tödliche Kollision. Somit waren für die Richterin nicht mehr die Umstände einer fahrlässigen Tötung, sondern eines bedingt vorsätzlichen Mordes gegeben.
In Justizkreisen ging man vor Prozessbeginn davon aus, dass es eher keine Verurteilung wegen Mordes geben werde. Die Entscheidung liegt bei den Geschworenen. Die Verhandlung ist bis 18 Uhr angesetzt.
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