Im vergangenen Oktober kam es auf dem Bodensee zu einer tödlichen Bootskollision. Vor dem Schwurgericht Feldkirch gestand am Dienstag der 26-jährige Angeklagte unter Tränen sein Versagen: Er sei durch sein Handy abgelenkt gewesen. Am Ende wurde er unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt, acht Monate davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schwurgerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt, Richter Theo Rümmele muss mehrere Schaulustige nach draußen verweisen. Vorne, auf der Anklagebank, sitzt der 26-jährige Bootsführer, von Schüttelkrämpfen gebeutelt, unaufhörlich weinend, während er von den Fotografen abgelichtet wird. „Ich weiß, dass das hier für Sie nicht einfach ist. Es geht um sehr viel“, sagt Rümmele mitfühlend. Der Angeklagte nickt nur stumm. Es geht tatsächlich um viel, die Anklage lautet nämlich auf Mord. Doch bereits in seinem Eröffnungsplädoyer macht Staatsanwalt Simon Mathis klar, dass er keinen Vorsatz erkennen kann: „Ich bin nicht der Überzeugung, dass es Mord war.“
Das Glück eines deutschen Ehepaars zerstört
Was an jenem verhängnisvollen Nachmittag geschah, ist rasch erzählt: schönes Wetter, klare Sicht, glatte See. Der Angeklagte wollte mit drei Freunden von Hard nach Konstanz übersetzen – die letzte Ausfahrt vor der Einwinterung seines sechs Tonnen schweren Motorboots. Es kam zur Kollision mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars. Der Mann rettete sich durch einen Sprung ins Wasser, seine 57-jährige Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Ein Gutachten bestätigte später: Das Motorboot war deutlich zu schnell unterwegs, das nur 600 Kilo leichte Segelboot wurde durch das tonnenschwere Geschoss regelrecht pulverisiert. Verteidigerin Andrea Concin findet klare Worte: „Mein Mandant ist für diesen Unfall verantwortlich. Aber er ist kein Mörder!“
„Ich habe falsch ausgesagt“
Bei seiner Einvernahme bricht es aus dem jungen Mann heraus: „Ich habe bei der ersten Verhandlung falsch ausgesagt. Ich hatte meinem damaligen Anwalt vertraut und wurde von ihm falsch beraten.“ Der Hintergrund: Beim ersten Prozess im April – damals lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung – hatte der 26-Jährige noch davon gesprochen, das Motorboot jederzeit konzentriert gelenkt zu haben. Das hat ihm letztlich auch die Mordanklage eingebrockt: Denn wenn er auf den See geblickt habe, müsse er das Segelboot schließlich gesehen habe und folglich wäre die Kollision vorsätzlich gewesen, so die Argumentation der Richterin damals.
Nun wartet der Angeklagte mit einer ganz anderen Version auf, unter Tränen gesteht er: Er sei durch sein Handy abgelenkt gewesen, habe Fotos gemacht, sich unterhalten – und deshalb nicht permanent auf den See geachtet. Der Opferanwalt hakt nach: „Wenn Sie in Fahrtrichtung geblickt hätten, hätten Sie das Segelboot gesehen?“ Die leise Antwort: „Ja, ziemlich sicher.“
Witwer versagt die Stimme
Besonders bewegend wird es bei der Einvernahme des Witwers. Gefasst, leise spricht er zunächst – bis ihm bei der Schilderung der letzten Minuten vor der Kollision die Stimme versagt. „Ich kann nicht“, presst er hervor. Der Richter liest daraufhin das Gedächtnisprotokoll selbst vor, mit erschütternden Details der verzweifelten Rettungsversuche. Nach zweistündiger Beratung das Urteil: grob fahrlässige Tötung, grob fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Zwölf Monate Haft, acht davon bedingt. Den Hinterbliebenen spricht das Gericht zusätzlich 5000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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