Am Dienstag wird am Landesgericht Feldkirch einer der aufsehenerregendsten Fälle der vergangenen Jahre verhandelt: Ein 26-jähriger Schiffsführer muss sich nach einer tödlichen Bootsfahrt auf dem Bodensee im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes verantworten.
Die Sachlage scheint klar zu sein: Am 12. Oktober rammte auf dem Bodensee vor Gaißau bei bester Sicht und ruhiger See ein vom 26-Jährigen gelenktes Motorboot ein Segelschiff mit voller Wucht. Das Motorboot schnitt sich regelrecht durch die Segeljacht, auf dem sich ein deutsches Ehepaar befand. Die 57-jährige Frau wurde unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen, fiel ins Wasser und starb, ihr Mann zog sich schwere Verletzungen zu.
Beim ersten Prozesstermin im April gingen die Versionen des Angeklagten und jene von Staatsanwaltschaft und Gutachtern jedoch weit auseinander. Das mit vier Personen besetzte Motorboot war laut Expertise statt mit auf dem Bodensee erlaubten 40 km/h mit bis zu 60 km/h unterwegs. Zudem soll der Schiffsführer den Seeraum nicht beachtet haben. Der Segler gab an, er und seine Frau hätten geschrien, das Motorboot sei aber trotzdem ohne erkennbares Ausweich- oder Bremsmanöver auf sie zugefahren. Zudem sei am Steuer niemand zu sehen gewesen.
Angeklagter bestritt Unaufmerksamkeit
Der Angeklagte räumte ein, den Unfall verursacht zu haben. Gleichzeitig beharrte er aber darauf, nicht zu schnell gefahren und aufmerksam gewesen zu sein. Es sei ihm unerklärlich, warum er das Segelboot übersehen habe, so der Mann. Das sture Festhalten an seiner Sicht der Dinge brachte dem 26-Jährigen schließlich die Mordanklage ein. Für die Richterin, die sich auf die vorliegenden Gutachten stützte, stand nämlich fest: Der 26-Jährige fuhr mindestens vier Minuten lang mit großer Geschwindigkeit auf das Segelboot zu. Nachdem der Schiffsführer nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig den See beobachtet haben will, hätte er das Boot sehen müssen – er reagierte aber nicht und nahm damit den schlimmsten aller möglichen Ausgänge in Kauf, nämlich eine Kollision mit Todesfolge. Somit waren für die Richterin nicht mehr die Umstände einer fahrlässigen Tötung, sondern eines bedingt vorsätzlichen Mordes gegeben.
Schuldeingeständnis sehr wahrscheinlich
Nach dem ergangenen Unzuständigkeitsurteil folgte die Staatsanwaltschaft Feldkirch der Logik der Richterin: Im Mai wurde der 26-Jährige wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Für den 26-Jährigen würde eine dementsprechende Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren nach sich ziehen, bei grob fahrlässiger Tötung beträgt die Höchststrafe drei Jahre. Von einer Verurteilung wegen Mordes geht man in Justizkreisen aber eher nicht aus. Einschätzungen von Beobachtern zufolge könnte der 26-Jährige ein Schuldgeständnis abgeben – dann wird es am Ende wohl wieder auf eine fahrlässige Tötung hinauslaufen. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr.
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