Ein Jahr länger warten heißt es für Österreichs geplantes Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Die EU-Kommission hat die Stillhaltefrist für den Gesetzesentwurf verlängert. Dahinter steckt ein Streit über den richtigen Weg zum Kinderschutz – und um einheitliche Regeln in Europa.
Die österreichische Bundesregierung wollte Kinder unter 14 Jahren künftig mit strengeren Regeln vor den Gefahren sozialer Netzwerke schützen. Doch vorerst wird daraus nichts. Die EU-Kommission hat die Stillhaltefrist für den österreichischen Gesetzesentwurf um ein Jahr verlängert, wie sie am Donnerstag in Brüssel bekannt gab. Damit kann das nationale Vorhaben frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten, ohne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren.
EU will keinen Fleckerlteppich
Als Begründung verwies die Kommission auf den geplanten EU-Kids-Act. Dieser soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen schaffen, der Kinder und Jugendliche in sämtlichen Mitgliedstaaten schützt. Unterschiedliche nationale Regelungen sollen verhindert werden.
„Das ist absolut notwendig, um eine Fragmentierung unseres Binnenmarktes zu verhindern“, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag. Man könne sich keine Zersplitterung des Marktes leisten, hieß es aus Brüssel.
Österreich hatte seinen Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter-14-Jährige Ende Juli bei der EU-Kommission eingereicht. Nun wurde die Stillhaltefrist, die der Prüfung nationaler Gesetzesentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht dient, um ein Jahr verlängert.
Pröll kritisiert Entscheidung aus Brüssel
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) hatte die Entscheidung der EU-Kommission bereits scharf kritisiert. Es sei nicht akzeptabel, dass Brüssel die Mitgliedstaaten bei ihrer nationalen Gesetzgebung blockiere, ohne selbst eine fertige europäische Lösung vorzulegen, erklärte er gegenüber dem „Standard“.
Österreich wolle das Gesetz auf nationaler Ebene dennoch so weit wie möglich vorantreiben. Pröll zufolge hat die Bundesregierung der EU-Kommission außerdem einen Brief mit einem konkreten Fahrplan übermittelt.
Regierung will Kinder besser schützen
Die österreichische Bundesregierung verfolgt mit dem Vorhaben das Ziel, Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen einer frühen Nutzung sozialer Medien zu schützen. Der Entwurf war im Sommer in Begutachtung gegangen. Umgesetzt werden soll die Regelung durch eine Novellierung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes.
Im Mittelpunkt steht ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen. Es geht also nicht um ein pauschales Verbot sämtlicher digitaler Angebote für Kinder.
Nationaler Alleingang vorerst ausgebremst
Die Verlängerung der Stillhaltefrist verschiebt den möglichen Start des österreichischen Vorhabens deutlich nach hinten. Ein Inkrafttreten vor Ende Juli 2027 wäre möglich, würde aber das Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens mit sich bringen.
Die Kommission will unterdessen den europäischen Rechtsrahmen vorantreiben. Wann der EU-Kids-Act tatsächlich in Kraft treten wird und wie genau die gemeinsamen Regeln aussehen werden, geht aus der aktuellen Mitteilung noch nicht hervor.
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