Missbrauch der Amtsgewalt hatte die Staatsanwaltschaft einem Mitarbeiter des Magistrates der Landeshauptstadt zur Last gelegt. Sieben Beeinträchtige hätten den ihnen zustehenden Zuschlag über die Sozialabteilung nicht bekommen. Hat der Mitarbeiter zudem über eine Partei eine polemische Aussage getätigt?
Knapp 24.000 Euro waren den sieben Antragstellern zunächst vorenthalten worden, pro Person zwischen gut 400 und 9000 Euro. Mittlerweile wurden die Bescheide korrigiert, die Gelder ausgezahlt; am Donnerstag wurde am Landesgericht der Vorwurf des Amtsmissbrauchs verhandelt.
Der 63-jährige Vertragsbedienstete übernimmt die Verantwortung dafür, den 18-prozentigen Zuschlag für sieben Menschen mit einer Behinderung von mehr als 50 Prozent nicht gewährt zu haben: „Aber nicht wissentlich, nicht bewusst.“
Es gab doch Besprechungen und eine schriftliche Weisung. Warum haben Sie dann nicht gehandelt?
Richter Christian Liebhauser-Karl, Vorsitzender des Schöffensenates
„Ich kann mir nicht erklären, wie es dazu kam. Ich habe viel darüber nachgedacht, wie es möglich war, den Fehler mitzuziehen. Ich habe keine Antwort“, so der Angeklagte. Zunächst habe es eine Rechtsunsicherheit gegeben; das Land und das Sozialministerium seien in der Sache zurate gezogen worden. „Warum wurde das Sozialministerium eingeschaltet?“, will Richter Christian Liebhauser-Karl, der Vorsitzende des Schöffensenates,
wissen. „Das ist mir nicht bekannt“, so der Magistratsmitarbeiter.
Missverständnisse in der Abteilung?
Als er von seiner Vorgesetzten zum Korrigieren eines Bescheides aufgefordert worden sei, habe er diesen bearbeitet. Unverzüglich. Seine Vorgesetzte sei mit der Art der Korrektur, mit der Wortwahl jedoch nicht zufrieden gewesen und hätte es selbst gemacht. Weitere Anweisungen hätte es nicht mehr gegeben. „Ich ging also davon aus, es ist alles zur Zufriedenheit erledigt. Dann kam das Mail mit der Liste“, so der Magistratsmitarbeiter.
„Es gab doch Besprechungen und eine schriftliche Weisung. Warum haben Sie dann nicht gehandelt?“, fragt Richter Christian Liebhauser-Karl. „Ich dachte, sie (die Vorgesetzte, Anm.) hatte schon alles bereinigt“, so der Angeklagte. „Hat sie das gesagt?“ – „Nein. Ich ging davon aus.“
In einem Aktenvermerk im Magistrat stehe laut Anklage zu lesen, der Mitarbeiter hätte einmal gesagt: „Wenn ich dem das Geld gebe, geht der nie mehr arbeiten.“ „Das habe ich nie gesagt! Das wäre ja absurd! Der Herr ist ja arbeitsunfähig“, streitet der 63-Jährige diesen Vorwurf ab.
Diversion für den Magistratsmitarbeiter – nicht rechtskräftig
Nach diesem Anlassfall, nach der Klärung der Rechtslage und nach einem Mail, das ihm diese Entscheidung zur Kenntnis gebracht habe, habe er ab 1. Jänner 2025 in allen Fällen diesen 18-prozentigen Zuschlag für mehr als 50-prozentige Behinderung zugesprochen. Den sieben Personen, denen das Geld zuvor vorenthalten worden war, wurde es nachgezahlt.
„Für die Parteien entstand also abgesehen von der Zeitverzögerung kein Schaden“, so der Richter. Somit könne man von einer geringeren Schuld sprechen, zumal anfangs eine Rechtsunsicherheit geherrscht hatte. Zudem war der Angeklagte bisher unbescholten und übernimmt die Verantwortung. Die Voraussetzungen für eine Diversion lägen somit vor. Somit wären binnen 14 Tagen 2500 Euro inklusive Pauschalkosten (Verfahrenskostenbeitrag) zu entrichten – die Diversion ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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