Fehler beim Finanzamt

Kranke Frau sollte über 10.000 Euro zurückzahlen

Ombudsfrau
28.10.2026 11:02
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Weil sie trotz ihrer Behinderung einen Arbeitsversuch startete, verlor eine Niederösterreicherin ihre erhöhte Familienbeihilfe und sollte diese zurückzahlen. Bei einer neuen Begutachtung stellte sich heraus, dass ihr das Geld zustand. Der Fehler konnte behoben werden.

Als Melanie T. eine Rückforderung vom Finanzamt erhielt, stürzte sie in tiefe Verzweiflung. Wie sollte sie mit einer 50-prozentigen Behinderung, die ihr das Arbeiten unmöglich macht, über 10.000 Euro zurückzahlen? Und wie war es dazu gekommen?

Gesundheitlich massiv belastet
Seit 2015 bezog die Niederösterreicherin erhöhte Familienbeihilfe. Dann beschloss sie, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, den Versuch zu wagen, auf eigenen Beinen zu stehen. Sie arbeitete über ein Jahr lang in Teilzeit und musste dann feststellen, dass ihr Körper dieser Belastung nicht gewachsen war. „Die Arbeit überforderte mich gesundheitlich so massiv, dass der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden musste.“

Rückforderung vom Finanzamt
Das war im Dezember 2025. Im gleichen Jahr musste sie im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen zu einer medizinischen Untersuchung beim Sozialamt. Kurz darauf bekam sie vom Finanzamt die Bestätigung, dass ihr die Familienbeihilfe weiterhin bis Juni 2026 bewilligt werde. „Welcher Bürger würde an einem schriftlichen Bescheid einer staatlichen Finanzbehörde zweifeln?“, meint Frau T. weiter. Auch sie habe sich vollkommen auf dieses offizielle Dokument verlassen. Bis plötzlich im August die Rückforderung ins Haus flatterte.

Neue Begutachtung gab Niederösterreicherin recht
Mit der Begründung, dass laut dem Gutachten von Mai 2025 angeblich keine Erwerbsunfähigkeit mehr vorlag und ihr Arbeitsversuch ab September 2024 den Anspruch aufgelöst hätte. Auf Anfrage der Ombudsfrau beim Finanzamt gab man zu, dass die weitere Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe nicht eingestellt wurde, obwohl eigentlich keine Ansprüche mehr bestanden. Laut einem nochmals durchgeführten Begutachtungstermin liege aber eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor. Das Finanzamt entschuldigte sich, hob die Rückforderung auf und zahlte die vergangenen Monate nach.

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