Rudolf V. ist verzweifelt. Als er mit Nierenversagen im Spital war, verschwanden seine Hörgeräte. Der 82-jährige Pensionist ist nach einem Gehörsturz auf sie angewiesen. Auch die Ratenzahlung für neue Hörgeräte kann er sich kaum leisten. Das Spital fühlt sich nicht zuständig.
„Ich wurde nächtens wach, weil meine Hörgeräte am Polster pfiffen“, erzählt er. Weil er nicht ganz klar war, fand er nur das linke, das er auf dem Serviertisch ablegte. In der Früh war es weg. Er behalf sich mit dem rechten und legte es über Nacht im Zahnreinigungsbehälter ab. Das Personal ließ Wasser darüberlaufen und zerstörte damit auch dieses.
Gehörverlust von 75 Prozent
Der 82 Jahre alte Pensionist lebt von 1500 Euro Pension und ist auf die Hörgeräte angewiesen, da sein Gehörverlust nach einem Gehörsturz beidseitig 75 Prozent beträgt. Obwohl es seitens des Krankenhauses anfangs noch geheißen hatte, dass das ein Versicherungsfall sei, wollte man später nichts mehr davon wissen. Die Ombudsfrau hat sich an die Klinik Floridsdorf gewandt, mit der Bitte um Aufklärung.
Aussage gegen Aussage
Man erklärte uns, dass Alltagsgegenstände von Patienten nur dann sicher verwahrt werden, wenn diese nicht in der Lage sind – etwa bei Bewusstlosigkeit oder einer entsprechend kognitiven Beeinträchtigung -, sich selbst darum zu kümmern. „Im konkreten Fall war das nicht nötig, da der Patient klar und ansprechbar war.“
Herr V. widerspricht dem und meint, er sei halb bewusstlos gewesen, wofür er auch Zeugen habe. Lösung ist keine in Sicht.
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