Mit „Fantasie-Fristen“ wollte eine Firma in Niederösterreich bei der Kündigung tricksen und den Betroffenen über den Tisch ziehen. Die Arbeiterkammer verhinderte das aber – und sicherte dem Mann Geld, das ihm zustand.
Die Juristen der Arbeiterkammer trauten ihren Ohren nicht: „Die Firma hat einen Beschäftigten mit einer glatten Lüge unter Druck gesetzt.“ Der Mann war seit Herbst des Vorjahres bei einem Personaldienstleister im Bezirk Korneuburg angestellt. Ende April wurde er per E-Mail über den Abbau von Stellen informiert. Vorgesetzte forderten den Betroffenen daraufhin auf, umgehend eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per 3. Mai zu unterschreiben.
Nur vier Tage?
„Als der Arbeitnehmer auf gesetzliche Kündigungsfristen hinwies, behaupteten die Firmenvertreter fälschlicherweise, man müsse sich nur an eine Frist von vier Tagen halten“, berichten die Rechtsexperten der Kammer. Der Mann ließ sich nicht einschüchtern und unterschrieb nicht. Dennoch wurde das Arbeitsverhältnis vom Unternehmen per 3. Mai abgemeldet.
Der Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer. Dort wurde klipp und klar festgestellt: „Auch im Personalleasing sind die kollektivvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten.“
Wir lassen nicht zu, dass mit Druck und unzulässigen Tricks wie solchen frei erfundenen Fristen gearbeitet wird.

Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ
Bild: AKNÖ/Vyhnalek
11.000 Euro erkämpft
Nach Intervention zahlte der Betrieb das offene Entgelt sowie die Kündigungsentschädigung bis Ende Juni aus – in Summe mehr als 11.000 Euro! „Einvernehmliche Kündigung unter Druck und erfundene Fristen haben im Arbeitsrecht nichts verloren“, stellt Kammerpräsident Markus Wieser klar.
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